Kurz erklärt
Was ist eine Kreditsicherheit?
Eine Kreditsicherheit ist eine vertraglich vereinbarte zusätzliche Absicherung einer Forderung. Je nach Sicherungsform haftet eine weitere Person oder ein bestimmter Vermögenswert beziehungsweise ein Recht wird für den Kreditgeber zugänglich gemacht. Ob und in welchem Umfang eine Sicherheit verwertet werden darf, richtet sich nach dem Vertrag und den gesetzlichen Voraussetzungen.
Für Unternehmen ist deshalb nicht nur wichtig, welchen Wert eine Sicherheit heute hat. Ebenso relevant sind Eigentum, bestehende Rechte Dritter, Rang, Verwertbarkeit, Kosten und die Bedingungen für eine spätere Freigabe.
Grundformen
Persönliche und vermögensbezogene Sicherheiten
Kreditsicherheiten lassen sich vereinfacht danach unterscheiden, ob eine Person zusätzlich einsteht oder ob ein Vermögenswert beziehungsweise ein Recht im Mittelpunkt steht.
Persönliche Sicherheit
Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger, für die Verbindlichkeit eines Dritten einzustehen. Entscheidend ist deshalb nicht nur die Vereinbarung, sondern auch, ob der Bürge im Ernstfall leistungsfähig ist.
Vermögensbezogene Sicherheiten
Bei Grundschuld, Pfandrecht, Sicherungsabtretung und Sicherungsübereignung steht ein Grundstück, eine bewegliche Sache oder ein Recht im Mittelpunkt. Die Instrumente unterscheiden sich deutlich bei Eigentum, Besitz, Formalitäten und Verwertung. Die Bezeichnung allein sagt daher noch nicht, ob eine Sicherheit für eine konkrete Finanzierung geeignet oder ausreichend ist.
Orientierung
Fünf wichtige Sicherungsformen im Vergleich
| Sicherungsform | Worauf sie zugreift | Wichtiger Prüfpunkt |
|---|---|---|
| Bürgschaft | Haftungsversprechen einer weiteren Person oder Institution | Umfang der Haftung und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bürgen |
| Grundschuld | Grundstück oder Immobilie über ein Grundpfandrecht | Grundbuchrang, bestehende Belastungen, Bewertung und Freigabe |
| Pfandrecht | Bewegliche Sache oder ein verpfändbares Recht | Wirksame Bestellung, Besitz beziehungsweise Kontrolle und Verwertbarkeit |
| Sicherungsabtretung | Forderungen gegen Kunden oder andere Dritte | Abtretbarkeit, Bestand, Dokumentation und mögliche Einwendungen |
| Sicherungsübereignung | Bewegliche Sachen wie Fahrzeuge oder Maschinen | Eigentum, eindeutige Zuordnung, Nutzung und möglicher Verwertungserlös |
Bankprüfung
Wie können Banken Sicherheiten bewerten?
Kreditinstitute können dieselbe Sicherheit unterschiedlich beurteilen. Für die Bewertung zählt nicht automatisch der Betrag auf einer Rechnung, in der Bilanz oder in einem privaten Wertgutachten. Maßgeblich ist aus Sicht des Kreditgebers unter anderem, welcher Wert unter realistischen Verwertungsbedingungen verfügbar sein könnte.
Typische Prüfbereiche sind:
- Rechtliche Verfügbarkeit: Gehört der Vermögenswert tatsächlich dem Sicherungsgeber und kann er wirksam als Sicherheit eingesetzt werden?
- Bestehende Rechte: Sind bereits andere Gläubiger, Eigentumsvorbehalte, Abtretungen oder Grundbuchrechte zu berücksichtigen?
- Wertbeständigkeit: Wie stark kann sich der Wert während der Kreditlaufzeit verändern?
- Verwertbarkeit: Wie schnell, verlässlich und mit welchen Kosten wäre eine Verwertung möglich?
- Dokumentation und Überwachung: Lässt sich die Sicherheit eindeutig beschreiben und während der Laufzeit nachvollziehen?
Eine allgemeingültige Beleihungsquote gibt es für diese Übersicht bewusst nicht. Die Bewertung hängt von Sicherungsart, Objekt, Vertrag, Bank und konkreter Finanzierung ab.
Vom Angebot bis zur Freigabe
Wie läuft die Bestellung einer Sicherheit typischerweise ab?
- Finanzierungsbedarf bestimmen: Betrag, Zweck, Laufzeit und Rückzahlungsfähigkeit werden nachvollziehbar aufbereitet.
- Mögliche Sicherheiten erfassen: Eigentumsnachweise, Forderungslisten, Grundbuchunterlagen oder weitere Belege werden zusammengestellt.
- Prüfung durch den Kreditgeber: Bank und Unternehmen klären Eignung, Wertansatz, bestehende Belastungen und erforderliche Formalitäten.
- Vertragliche Bestellung: Der Sicherungszweck, Umfang, Pflichten, Verwertungsbedingungen und mögliche Kosten werden vereinbart.
- Überwachung während der Laufzeit: Je nach Vertrag können Nachweise, Meldungen oder Aktualisierungen erforderlich sein.
- Freigabe klären: Nach Erfüllung der gesicherten Verpflichtungen können je nach Sicherungsform Erklärungen, Rückübertragungen oder weitere formale Schritte nötig sein.
Folgen mitdenken
Welche Risiken entstehen für Unternehmen und Sicherungsgeber?
- Verlust oder Verwertung: Werden die gesicherten Verpflichtungen nicht erfüllt, kann die Sicherheit unter den vereinbarten und gesetzlichen Voraussetzungen verwertet werden.
- Privates Haftungsrisiko: Bürgschaften oder private Vermögenswerte können das wirtschaftliche Risiko über das Unternehmen hinaus erweitern.
- Eingeschränkter Finanzierungsspielraum: Bereits gebundene Vermögenswerte oder nachrangige Positionen können für spätere Finanzierungen weniger verfügbar sein.
- Wertänderungen: Sinkt der angenommene Sicherheitenwert, können sich je nach Vertrag neue Fragen zur Besicherung oder zum Kreditrahmen ergeben.
- Betriebliche Auswirkungen: Die Verwertung wichtiger Fahrzeuge, Maschinen, Forderungen oder Immobilien kann den laufenden Betrieb beeinträchtigen.
- Kosten: Bewertung, Vertragsgestaltung, Notar, Grundbuch und spätere Freigabe können zusätzliche Kosten verursachen.
Vorbereitung
Checkliste für das Bankgespräch
- Welche konkrete Forderung und welcher Höchstbetrag werden abgesichert?
- Wer stellt die Sicherheit: das Unternehmen, ein Gesellschafter oder eine dritte Person?
- Welche Unterlagen und Eigentumsnachweise werden benötigt?
- Mit welchem Wert setzt die Bank die Sicherheit an und wie wurde dieser Wert ermittelt?
- Welche bestehenden Rechte oder Belastungen müssen offengelegt werden?
- Darf die Sicherheit auch andere gegenwärtige oder zukünftige Forderungen absichern?
- Unter welchen Voraussetzungen kann die Bank zusätzliche Sicherheiten verlangen?
- Wann darf verwertet werden und welche Informationspflichten gelten vorher?
- Welche Kosten entstehen bei Bestellung, Bewertung, Verwaltung und Freigabe?
- Wie und wann wird die Sicherheit nach Rückzahlung freigegeben?
Häufige Fragen
Fragen zu Kreditsicherheiten
Reicht eine gute Sicherheit für eine Kreditzusage?
Nein. Eine Sicherheit kann das mögliche Verlustrisiko des Kreditgebers begrenzen, ersetzt aber nicht die Prüfung von Bonität, Vorhaben und Rückzahlungsfähigkeit. Eine Kreditzusage lässt sich daraus nicht ableiten.
Entspricht der Sicherheitenwert dem Kaufpreis?
Nicht zwingend. Kaufpreis, Buchwert, Marktwert und der bankinterne Wertansatz können voneinander abweichen. Wertschwankungen, Verwertungskosten und die erwartete Verkaufsdauer können in die Einschätzung einfließen.
Muss der Gesellschafter einer UG persönlich bürgen?
Aus der Rechtsform allein lässt sich nicht beantworten, ob eine Bank eine persönliche Bürgschaft verlangt. Das hängt von der konkreten Finanzierung, Bonität, vorhandenen Sicherheiten und Kreditentscheidung ab. Eine verlangte Bürgschaft sollte vor der Unterzeichnung in Umfang und Folgen geprüft werden.
Wird eine Sicherheit nach der letzten Kreditrate automatisch frei?
Das ist nicht für jede Sicherungsform und Vertragsgestaltung gleich. Es sollte schriftlich geklärt werden, wann der Sicherungszweck endet und welche Erklärungen, Rückübertragungen, Unterlagen oder Eintragungen anschließend erforderlich sind.
Was kann ein Unternehmen ohne ausreichende Sicherheiten tun?
Fehlende Sicherheiten bedeuten nicht automatisch, dass jedes Vorhaben abgelehnt wird. Je nach Vorhaben können andere Finanzierungsstrukturen, Förderkredite, Haftungsfreistellungen oder eine Bürgschaftsbank geprüft werden. Alle Varianten bleiben von eigenen Voraussetzungen und Kreditentscheidungen abhängig.
Vertiefung
Artikel zu einzelnen Sicherungsformen
- 01Bürgschaft: Bedeutung, Haftung und RisikenWie eine Bürgschaft funktioniert, wann ein Bürge haften kann und welche Risiken private und öffentliche Bürgschaften mit sich bringen.
- 02Grundschuld: Bedeutung, Eintragung und RisikenWie eine Grundschuld als Kreditsicherheit funktioniert, was im Grundbuch steht und was Eigentümer bei Rang, Rückzahlung und Löschung beachten sollten.
- 03Pfandrecht: Bedeutung und VerwertungWie ein Pfandrecht als Kreditsicherheit funktioniert, welche Sachen und Rechte verpfändet werden können und welche Risiken dabei entstehen.
- 04Sicherungsabtretung: Funktion, Formen und RisikenWie eine Sicherungsabtretung funktioniert, welche Forderungen abgetreten werden können und welche Risiken bei stiller oder offener Zession entstehen.
- 05Sicherungsübereignung: Ablauf und RisikenWie eine Sicherungsübereignung funktioniert, welche Sachen als Kreditsicherheit dienen können und welche Risiken bei Eigentum, Nutzung und Verwertung entstehen.
Nachweise
Quellen
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz§ 765 BGB – Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaft Abgerufen am 14. August 2026
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz§ 1191 BGB – Gesetzlicher Inhalt der Grundschuld Abgerufen am 14. August 2026
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz§ 1204 BGB – Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an beweglichen Sachen Abgerufen am 14. August 2026
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz§ 398 BGB – Abtretung Abgerufen am 14. August 2026
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz§§ 929 und 930 BGB – Eigentumsübertragung und Besitzkonstitut Abgerufen am 14. August 2026
- IHK HannoverKreditsicherheiten Abgerufen am 14. August 2026
- IHK MagdeburgSicherheiten und ihre Bewertung Abgerufen am 14. August 2026
- IHK ChemnitzGut vorbereitet in das Bankgespräch Abgerufen am 14. August 2026
Diese Seite bietet allgemeine Informationen und keine individuelle Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung. Für einen konkreten Sicherungsvertrag können die Vertragsunterlagen und die persönliche beziehungsweise betriebliche Situation entscheidend sein.